Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW
Gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2023 müssen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
- die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
- die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Das Netzsicherheitsmanagement von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW erfolgt über Fernwirktechnik. Eine Beschreibung der Technischen Anforderungen finden Sie hier:
Die Formulare für die Installation und Inbetriebsetzung der Fernwirktechnik sowie ein Preisblatt können Sie hier herunterladen: