Anmeldung von Verbrauchsanlagen und Batteriespeichern

Sie möchten Ihre Verbrauchsanlage oder Ihren Batteriespeicher bei uns anmelden?
Dafür stellen wir Ihnen eine digitale Anmeldestrecke zur Verfügung.

Fragen und Antworten

  • Warum müssen Verbrauchsanlagen angemeldet werden?

    Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten aber gleichermaßen große Wartezeiten zu vermeiden, ist die Meldung der Verbrauchsanlagen beim Netzbetreiber verpflichtend.

  • Welche Verbrauchsanlagen müssen angemeldet werden?

    Alle Verbrauchsanlagen mit einer Leistung größer 3,6 kVA sowie Batteriespeicher müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.   
    Hierbei unterscheidet man jedoch zwei Anlagengruppen:

    „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG“ und alle anderen sonstigen Verbrauchanlagen die eine Leistung von 3,6 kVA überschreiten.

    Beispiele:

    Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG:

    • Ladeeinrichtungen zur privaten Nutzung

    • Wärmepumpen

    • Geräte zur Raumkühlung

    • Stromspeicher

    Sonstige Verbrauchseinrichtungen:

    • Infrarotheizungen

    • Durchlauferhitzer

    • Saunen

    • etc.

    Weitere Informationen zu § 14a EnWG

  • Ich habe Fragen, an wen kann ich mich wenden?

    Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung unter

    Telefon: 05631 955-1021
    E-Mail: inbetriebsetzung(at)ewf.de

  • Wie ist das weitere Vorgehen?

    • Nachdem Sie Ihre Verbrauchsanlage bei uns angemeldet haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung sowie eine Ergebnismitteilung per E-Mail zugesandt.

    • Die technische Inbetriebsetzung, leistungswirksame Änderungen und eine dauerhafte Außerbetriebnahme muss durch Sie/Ihren Installateur bei uns angezeigt werden.  Hierfür nutzen Sie bitte die Inbetriebsetzungs/Änderungsanzeige.