Rechnung
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten, damit wir Ihre Rechnung reibungslos und damit zügig bearbeiten können. Nicht regelkonforme Rechnungen müssen wir leider an Sie zurücksenden.
Rechnungsadresse
Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen nach Möglichkeit immer per E-Mail zu, mit dem Rechnungsdokument als Anhang. Derzeit werden die Dateiformate PDF sowie ZUGFeRD Version 1.0 und Version 2.0 unterstützt.
Bitte schicken Sie verschiedene Rechnungen mit separaten E-Mails und bitte nutzen Sie keine personenbezogenen E-Mail-Adressen (Vorname.Zuname@ewf.de).Rechnungen per E-Mail
Für die elektronische Zusendung von Rechnungen stehen Ihnen drei Posteingangsfächer zur Verfügung:
rechnung(at)ewf.de für Rechnungen mit Bezug zu einer Bestellung
invoice(at)ewf.de für Rechnungen ohne Bestellbezug (z.B. Gebührenrechnungen)
rechnung-oepnv(at)ewf.de für Rechnungen mit Bezug auf den ÖPNV
Rechnungen per Post
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497 KorbachBestellnummer
Damit Ihre Rechnung möglichst reibungslos gebucht werden kann, bitten wir Sie, bei Vorliegen einer Bestellung auch unsere Bestellnummer mit anzugeben. So ist sichergestellt, dass Ihre Rechnung automatisch verarbeitet werden kann und wir Sie nicht noch einmal zeitaufwändig kontaktieren müssen. Unsere Bestellnummern sind immer 8-stellig und beginnen mit einer 45 (Beispiel: 45012345).
Rechnungserfordernisse
Beachten Sie bitte, dass Rechnungen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten müssen:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Beachte: Die vorstehenden Angaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von über 250 Euro brutto gültig. Darunter gelten Erleichterungen für so genannte Kleinbetragsrechnungen (s. Punkt 3).
Aber Achtung: Alle nicht regelkonformen Rechnungen müssen wir leider an Sie zurücksenden.